Radschnellverbindungen auch Radschnellwege genannt, sind Verbindungen auf denen Radfahrende möglichst direkt und kreuzungsfrei, aber vor allem sicher und komfortabel ans Ziel kommen. Diese Sicherheit wird durch die Breite der Wege, eine klare Kennzeichnung und eine gute Beleuchtung gewährleistet.

Auch wenn es der Begriff der „Radschnellverbindung“ vermuten lässt, wird auf diesen diesen Wegen nicht zwangsläufig mit höheren Geschwindigkeiten gefahren. Die Fahrzeit wird überwiegend durch die direkte und umwegfreie Trassierung sowie die möglichst durchgängige Bevorrechtigung der Radfahrenden an Querungen und Kreuzungen erreicht.

Eine Radschnellverbindung besitzt in der Regel einen höheren Ausbaustandard als gewöhnliche Radwege und weist gemäß Straßenverkehrsordnung eine besondere Kennzeichnung durch grüne Beschilderung (VZ 350.1) und Piktogramme auf. 

Im Allgemeinen zeichnet sich eine Radschnellverbindung durch die folgenden Eigenschaften aus:

  • Ausreichende Breite die ein sicheres Überholen und Nebeneinanderfahren von Radfahrenden zulässt
  • Direkte umwegfreie Linienführung
  • Gute Befahrbarkeit durch hohe Belagsqualität mit geringen Rollwiderstand
  • Wenig Zeitverluste durch Warten an Kreuzungen
  • Ausreichende Sichtfelder an Kreuzungen und ausreichende Überholsichtweiten
  • Durchgängig gute Wegweisung

Radschnellverbindungen (RSV) kommen in der Regel ab einem prognostizierten Potenzial von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag zum Einsatz und weisen dabei eine Mindestlänge von 5 km auf. Wenn es die Platzverhältnisse zulassen, wird der Radverkehr überwiegend getrennt von anderen Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß Gehende, Kraftfahrzeuge) geführt.

Bei den Radvorrangrouten (RVR) gibt es keine definierten Anforderungen zum Radverkehrspotenzial. Sie sollten dennoch hohe Radverkehrsmengen und eine gute Anbindung an das übrige Radverkehrsnetz aufweisen. Die Regelbreiten von Radvorrangrouten liegen dabei etwas unter den Breiten von Radschnellverbindungen.

Beispiel der Regelbreiten:
Einrichtungsradweg:    RSV = 3,00m | RVR = 2,50 m
Zweirichtungsradweg: RSV = 4,00m | RVR = 3,00 m

 

Querschnitt RSV/RVR

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden verschiedene Streckenvarianten untersucht. Ziel ist es bereits vorhandene Wege zu nutzen und diese bei Bedarf auszubauen. Eine Neuversiegelung von Flächen kann dennoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Sollte eine Versiegelung unumgänglich sein, werden naturräumliche Schutzzonen oder andere erhaltenswerte Strukturen entsprechend berücksichtigt. Die Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Tiere werden dabei so gering wie möglich gehalten.

Der abschnittsweise Entfall einzelner Parkplätze kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Trassenprüfung wird versucht, die Auswirkungen auf bestehende Parkplätze so gering wie möglich zu halten oder im Einzelfall entsprechende Ausweichflächen zu finden.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien zu den beiden Korridoren werden voraussichtlich Anfang 2025 vorliegen.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird geprüft, ob das Projekt realisierbar ist. Bei positivem Ergebnis der Studie beginnen im Nachgang die weiteren Planungsphasen. In Abhängigkeit von den erforderlichen Planungsverfahren (bspw. Planfeststellung bei größeren Bauwerken) kann eine vollständige Umsetzung mehrere Jahre dauern. 

Je nach Streckenverlauf und den erforderlichen Baumaßnahmen kann es daher sein, dass einzelne Abschnitte umgesetzt sind, während andere Teilabschnitte noch in der Planung sind.

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